Gefährliche Souvenirs: Hier droht sogar Gefängnis

Die Zöll­ner an den eu­ro­päi­schen Flug­hä­fen könn­ten wohl ein Lied da­von sin­gen: Pro­dukte aus El­fen­bein, Tro­pen­höl­zern und Mu­scheln gel­ten im­mer noch als be­liebte Ur­laubs­sou­ve­nirs – ob­wohl sie ihre Be­sit­zer in arge Schwie­rig­kei­ten brin­gen kön­nen.

„Viele Tier- und Pflan­zen­ar­ten sind be­droht – und der Han­del mit ih­nen ver­grö­ßert ihre Ge­fähr­dung. Da­her re­gelt das Wa­shing­to­ner Ar­ten­schutz­über­ein­kom­men CITES den nach­hal­ti­gen Han­del von rund 30.000 Pflan­zen und 5.600 Tie­ren“, weiß die ÖAMTC-Tou­ris­ti­ke­rin Ma­ria Ren­ner.

Wer ent­spre­chende Sou­ve­nirs in die Eu­ro­päi­sche Union ein­füh­ren möchte, be­nö­tigt eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung der CI­TES-Be­hörde im Her­kunfts­land und eine Ein­fuhr­ge­neh­mi­gung des ös­ter­rei­chi­schen Um­welt­mi­nis­te­ri­ums. Wer das Sou­ve­nir ohne diese Ge­neh­mi­gun­gen mit­bringt, dem droht eine Geld­strafe von bis zu 40.000 Euro. So­gar eine Frei­heits­strafe von bis zu zwei Jah­ren ist mög­lich. Die ÖAMTC Tou­ris­tik hat da­her zu­sam­men­ge­fasst, wel­che Pro­dukte aus wel­chen Re­gio­nen kei­nes­falls mit­ge­nom­men wer­den soll­ten:

- Eu­ropa: In­ner­halb der EU ist keine Ge­neh­mi­gung nö­tig, bei be­son­ders ge­schütz­ten Ar­ten aber teil­weise eine Be­schei­ni­gung. Das ist bei­spiels­weise bei ei­ni­gen Or­chi­deen der Fall. Man sollte au­ßer­dem dar­auf ach­ten, wel­che Ge­biete zur EU ge­hö­ren. Fran­zö­sisch-Gua­yana ist bei­spiels­weise Teil der EU, Fran­zö­sisch-Po­ly­ne­sien hin­ge­gen nicht.

- Mit­tel­meer: Bei Ko­ral­len und Rie­sen­mu­scheln sollte man prin­zi­pi­ell im­mer skep­tisch sein. Pro­dukte aus Schild­krö­ten­pan­zern müs­sen ge­neh­migt wer­den. See­pferd­chen dür­fen bis zu ei­ner be­stimm­ten Menge mit­ge­nom­men wer­den. In Grie­chen­land und Kroa­tien ent­schei­det das je­wei­lige Kul­tur­mi­nis­te­rium über die Aus­fuhr von An­ti­qui­tä­ten.

- Afrika: El­fen­bein- und Nas­horn-Pro­dukte soll­ten in Afrika kei­nes­falls er­wor­ben wer­den, denn sie un­ter­lie­gen stren­gen Re­ge­lun­gen. Die Aus­fuhr von Raub­kat­zen­fel­len ist ohne Ge­neh­mi­gung eben­falls ver­bo­ten.

- China: Die Aus­fuhr von Sou­ve­nirs aus Rep­ti­li­en­le­der ist nur mit Ge­neh­mi­gung er­laubt. Da Pro­dukte aus dem Be­reich der tra­di­tio­nel­len chi­ne­si­schen Me­di­zin auch Be­stand­teile von ge­schütz­ten Tie­ren und Pflan­zen ent­hal­ten, fal­len auch sie un­ter diese Vor­schrif­ten.

- In­dien: Auf Shah­toosh-Tü­cher aus der Wolle des Fells der Ti­be­t­an­ti­lope sollte man un­be­dingt ver­zich­ten, denn da­bei han­delt es sich um eine ge­fähr­dete Tier­art. Pash­mina aus Kash­mir sind eine gute Al­ter­na­tive.

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- Aus­tra­lien: Eine Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung ist für fast alle wild vor­kom­men­den Tiere und Pflan­zen nö­tig. Kän­guru-Pro­dukte dür­fen zwar mit­ge­nom­men, aber nicht wei­ter­ver­kauft wer­den.

- Ka­ri­bik: Die Aus­fuhr von Kak­teen und Or­chi­deen muss ge­neh­migt wer­den – und das gilt auch für alle An­denken aus Stein­ko­ral­len und Pan­zern der Mee­res­schild­kröte. Vor­sicht ist zu­dem bei Hai­fisch­zäh­nen und Hart­holz­schnit­ze­reien ge­bo­ten.

- Ama­zo­nas: Der Ver­kauf von an Land le­ben­den Wild­tie­ren und dar­aus her­ge­stell­ten Sou­ve­nirs ist ver­bo­ten. Ent­spre­chende Ge­gen­stände kön­nen vom Zoll be­schlag­nahmt wer­den. Rei­sende soll­ten auch keine Pro­dukte aus Ara­federn oder Oze­lot­fell kau­fen.

„Auch wenn man An­denken mit­bringt, die nicht ge­gen den Ar­ten­schutz ver­sto­ßen, sollte man auf­pas­sen und je­den Ein­kauf mit ei­ner Rech­nung be­le­gen kön­nen. An­sons­ten schätzt der Zoll den Wa­ren­wert – und das kann teuer wer­den”, warnt die ÖAMTC-Ex­per­tin Ren­ner.

Aus ei­nem Nicht-EU-Land dür­fen Flug­rei­sende nur Wa­ren für den per­sön­li­chen Ge­brauch im Wert von 430 Euro zoll­frei ein­füh­ren. Für Rei­sende mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln gilt eine Grenze von 300 Euro und für Ur­lau­ber un­ter 15 Jah­ren sind es ein­heit­lich 150 Euro. Ver­sucht man, et­was am Zoll vor­bei zu schmug­geln, wird eine Steu­er­nach­zah­lung fäl­lig und man muss mit ho­hen Geld­stra­fen rech­nen.

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