Die Zöllner an den europäischen Flughäfen könnten wohl ein Lied davon singen: Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten immer noch als beliebte Urlaubssouvenirs – obwohl sie ihre Besitzer in arge Schwierigkeiten bringen können.
„Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht – und der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzen und 5.600 Tieren“, weiß die ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
Wer entsprechende Souvenirs in die Europäische Union einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Umweltministeriums. Wer das Souvenir ohne diese Genehmigungen mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich. Die ÖAMTC Touristik hat daher zusammengefasst, welche Produkte aus welchen Regionen keinesfalls mitgenommen werden sollten:
- Europa: Innerhalb der EU ist keine Genehmigung nötig, bei besonders geschützten Arten aber teilweise eine Bescheinigung. Das ist beispielsweise bei einigen Orchideen der Fall. Man sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien hingegen nicht.
- Mittelmeer: Bei Korallen und Riesenmuscheln sollte man prinzipiell immer skeptisch sein. Produkte aus Schildkrötenpanzern müssen genehmigt werden. Seepferdchen dürfen bis zu einer bestimmten Menge mitgenommen werden. In Griechenland und Kroatien entscheidet das jeweilige Kulturministerium über die Ausfuhr von Antiquitäten.
- Afrika: Elfenbein- und Nashorn-Produkte sollten in Afrika keinesfalls erworben werden, denn sie unterliegen strengen Regelungen. Die Ausfuhr von Raubkatzenfellen ist ohne Genehmigung ebenfalls verboten.
- China: Die Ausfuhr von Souvenirs aus Reptilienleder ist nur mit Genehmigung erlaubt. Da Produkte aus dem Bereich der traditionellen chinesischen Medizin auch Bestandteile von geschützten Tieren und Pflanzen enthalten, fallen auch sie unter diese Vorschriften.
- Indien: Auf Shahtoosh-Tücher aus der Wolle des Fells der Tibetantilope sollte man unbedingt verzichten, denn dabei handelt es sich um eine gefährdete Tierart. Pashmina aus Kashmir sind eine gute Alternative.
- Australien: Eine Ausfuhrgenehmigung ist für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen nötig. Känguru-Produkte dürfen zwar mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden.
- Karibik: Die Ausfuhr von Kakteen und Orchideen muss genehmigt werden – und das gilt auch für alle Andenken aus Steinkorallen und Panzern der Meeresschildkröte. Vorsicht ist zudem bei Haifischzähnen und Hartholzschnitzereien geboten.
- Amazonas: Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten Souvenirs ist verboten. Entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Reisende sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen.
„Auch wenn man Andenken mitbringt, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, sollte man aufpassen und jeden Einkauf mit einer Rechnung belegen können. Ansonsten schätzt der Zoll den Warenwert – und das kann teuer werden”, warnt die ÖAMTC-Expertin Renner.
Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für Reisende mit anderen Verkehrsmitteln gilt eine Grenze von 300 Euro und für Urlauber unter 15 Jahren sind es einheitlich 150 Euro. Versucht man, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen.