Touristiker warnen vor beliebten, aber verbotenen Souvenirs

Ob zum Ver­schen­ken oder Be­hal­ten: Als Er­in­ne­rung an den Ur­laub neh­men viele ein An­denken mit nach Hause. Beim Kauf von Sou­ve­nirs sollte man aber vor­sich­tig sein und ge­nau schauen. Vor al­lem aber sollte man wis­sen, was mit in die Hei­mat ge­nom­men wer­den darf und was ver­bo­ten ist.

Wenn man trotz­dem ein ver­bo­te­nes Sou­ve­nir mit nach Hause nimmt, dro­hen teils hohe Stra­fen, war­nen die Tou­ris­ti­ker des ÖAMTC. Da­bei gilt, dass Un­wis­sen­heit nicht vor Strafe schützt. De­tail­lierte In­for­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Ur­laubs­de­sti­na­tio­nen fin­det man in der ÖAMTC-Län­der­info je­weils im Ab­schnitt „Rei­se­ge­päck”.

Die beliebtesten und unbeliebtesten Souvenirs

Steine (c) Franco-An­to­nio Gio­va­nella via Un­s­plash

Das dies­jäh­rige ÖAMTC-Rei­se­mo­ni­to­ring hat ge­zeigt: Was und ob über­haupt et­was mit­ge­bracht wird, va­ri­iert je nach dem Al­ter der Ur­lau­ber. Wie ÖAMTC-Rei­se­ex­per­tin Dag­mar Re­del be­rich­tet, bringt je­der fünfte Ös­ter­rei­cher gar keine Sou­ve­nirs aus dem Ur­laub mit. Auf­fäl­lig oft sind das über 60-Jäh­rige. Die an­de­ren 80 Pro­zent kau­fen hin­ge­gen An­denken und ver­schen­ken sie an Freunde und Fa­mi­lie.

Die be­lieb­tes­ten Sou­ve­nirs sind da­bei Ma­gnete – ge­folgt von lo­ka­len De­li­ka­tes­sen und Post­kar­ten. Im Ge­gen­satz dazu wer­den Kunst­werke, Ge­schirr und Schmuck am we­nigs­ten aus dem Ur­laub mit­ge­nom­men. 17 Pro­zent der Rei­sen­den sam­meln laut Um­frage gerne selbst Mu­scheln, Sand und Steine vom Strand und neh­men diese als An­denken mit.

Nicht alles ist erlaubt

Mu­scheln (c) Eran Men­ashri via Un­s­plash

Nicht nur bei Fern­rei­sen und exo­ti­schen Pro­duk­ten – selbst bei Rei­sen in­ner­halb Eu­ro­pas heißt es „Au­gen auf bei der Sou­ve­nir-Wahl”. Auch in den be­lieb­ten Ur­laubs­zie­len der Ös­ter­rei­cher gel­ten län­der­spe­zi­fi­sche Ver­bote, die man ken­nen und be­ach­ten sollte:

  • Kroa­tien: So ver­lo­ckend Mu­scheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vor­sicht ge­bo­ten. In Kroa­tien gibt es ge­schützte Mu­schel­ar­ten und Mee­res­schne­cken. De­ren Aus­fuhr ist il­le­gal und kann hohe Stra­fen zur Folge ha­ben. Au­ßer­dem darf un­ver­ar­bei­tete Trüf­fel nur mit ei­ner ent­spre­chen­den Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung mit­ge­nom­men wer­den.
  • Ita­lien: Auch an den Strän­den in Ita­lien darf man sich nicht ein­fach be­die­nen. Wie das ita­lie­ni­sche Frem­den­ver­kehrs­amt ENIT be­tont, ist es laut Schiff­fahrts­ge­setz ver­bo­ten, Sand und Mu­scheln mit­zu­neh­men. Je nach Re­gion kön­nen die Stra­fen meh­rere Hun­derte bis Tau­sende Euro kos­ten – auf Sar­di­nien zum Bei­spiel bis zu 3.000 Euro.
  • Grie­chen­land: Die Mit­nahme von Aus­gra­bungs­fun­den ist tabu. Ar­chäo­lo­gi­sche Ge­gen­stände dür­fen nicht ohne Er­laub­nis aus Grie­chen­land mit­ge­nom­men wer­den. Das gilt auch für selbst ge­sam­melte Steine bei ar­chäo­lo­gi­schen Stät­ten.
See­igel (c) Jorge Ro­sal via Un­s­plash
  • Frank­reich: Auch in Frank­reich gibt es Ge­setze, die die Un­ver­sehrt­heit der Stände und Küs­ten schüt­zen und Ur­laubs­sou­ve­nirs wie Sand, Mu­scheln und Steine ver­bie­ten. Zu­dem sind Blu­men und Pflan­zen ge­schützt, die nur an be­stimm­ten Or­ten – wie zum Bei­spiel an der Küste – wach­sen. Hier sind die Stra­fen be­son­ders dras­tisch – näm­lich bis zu 150.000 Euro. Das­selbe gilt auch für Blu­men und Pflan­zen in den Ber­gen – ganz be­son­ders in den fran­zö­si­schen Na­tio­nal­parks und Na­tur­schutz­ge­bie­ten.
  • Spa­nien: Na­tür­li­che Ma­te­ria­lien wie Mu­scheln, Steine, Vul­kan­steine und Fos­si­lien dür­fen von Tou­ris­ten nicht aus Spa­nien aus­ge­führt wer­den. In Fuer­te­ven­tura gibt es mit dem „Pop­corn-Strand“ ein Na­tur­phä­no­men, des­sen Al­gen­fos­si­lien bei den Ur­lau­bern äu­ßerst be­liebt sind. Um zu ver­hin­dern, dass Tou­ris­ten die Fos­si­lien mit­neh­men, gibt es vor Ort be­reits Info-Kam­pa­gnen. Vor al­lem aber wird am Flug­ha­fen von Fuer­te­ven­tura streng kon­trol­liert, ob ein ver­bo­te­nes Sou­ve­nir im Kof­fer ver­steckt ist.

Ge­ne­rell gilt: Kauft man bei­spiels­weise Sou­ve­nirs, die vom Aus­ster­ben be­drohte Tier- bzw. Pflan­zen­ar­ten ent­hal­ten, macht man sich straf­bar. Eine il­le­gale Ein­fuhr kann mit Stra­fen bis zu 80.000 Euro und Frei­heits­ent­zug bis zu fünf Jahre ge­ahn­det wer­den.

www.oeamtc.at

Autorin: Elisabeth Kapral

Als Ju­ris­tin hat Eli­sa­beth ge­lernt, ex­akt zu for­mu­lie­ren. Das kommt ihr jetzt zu­gute, wenn sie für travel4news schreibt. Wor­über sie schreibt, weiß sie da­bei ganz ge­nau, denn sie hat be­reits 108 der 193 in der UNO ver­tre­te­nen Län­der be­sucht – und viele von ih­nen auch mehr­fach.

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