Ob zum Verschenken oder Behalten: Als Erinnerung an den Urlaub nehmen viele ein Andenken mit nach Hause. Beim Kauf von Souvenirs sollte man aber vorsichtig sein und genau schauen. Vor allem aber sollte man wissen, was mit in die Heimat genommen werden darf und was verboten ist.
Wenn man trotzdem ein verbotenes Souvenir mit nach Hause nimmt, drohen teils hohe Strafen, warnen die Touristiker des ÖAMTC. Dabei gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Urlaubsdestinationen findet man in der ÖAMTC-Länderinfo jeweils im Abschnitt „Reisegepäck”.
Die beliebtesten und unbeliebtesten Souvenirs
Das diesjährige ÖAMTC-Reisemonitoring hat gezeigt: Was und ob überhaupt etwas mitgebracht wird, variiert je nach dem Alter der Urlauber. Wie ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel berichtet, bringt jeder fünfte Österreicher gar keine Souvenirs aus dem Urlaub mit. Auffällig oft sind das über 60-Jährige. Die anderen 80 Prozent kaufen hingegen Andenken und verschenken sie an Freunde und Familie.
Die beliebtesten Souvenirs sind dabei Magnete – gefolgt von lokalen Delikatessen und Postkarten. Im Gegensatz dazu werden Kunstwerke, Geschirr und Schmuck am wenigsten aus dem Urlaub mitgenommen. 17 Prozent der Reisenden sammeln laut Umfrage gerne selbst Muscheln, Sand und Steine vom Strand und nehmen diese als Andenken mit.
Nicht alles ist erlaubt
Nicht nur bei Fernreisen und exotischen Produkten – selbst bei Reisen innerhalb Europas heißt es „Augen auf bei der Souvenir-Wahl”. Auch in den beliebten Urlaubszielen der Österreicher gelten länderspezifische Verbote, die man kennen und beachten sollte:
- Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten und Meeresschnecken. Deren Ausfuhr ist illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben. Außerdem darf unverarbeitete Trüffel nur mit einer entsprechenden Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
- Italien: Auch an den Stränden in Italien darf man sich nicht einfach bedienen. Wie das italienische Fremdenverkehrsamt ENIT betont, ist es laut Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hunderte bis Tausende Euro kosten – auf Sardinien zum Beispiel bis zu 3.000 Euro.
- Griechenland: Die Mitnahme von Ausgrabungsfunden ist tabu. Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten.
- Frankreich: Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Stände und Küsten schützen und Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten. Zudem sind Blumen und Pflanzen geschützt, die nur an bestimmten Orten – wie zum Beispiel an der Küste – wachsen. Hier sind die Strafen besonders drastisch – nämlich bis zu 150.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Blumen und Pflanzen in den Bergen – ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten.
- Spanien: Natürliche Materialien wie Muscheln, Steine, Vulkansteine und Fossilien dürfen von Touristen nicht aus Spanien ausgeführt werden. In Fuerteventura gibt es mit dem „Popcorn-Strand“ ein Naturphänomen, dessen Algenfossilien bei den Urlaubern äußerst beliebt sind. Um zu verhindern, dass Touristen die Fossilien mitnehmen, gibt es vor Ort bereits Info-Kampagnen. Vor allem aber wird am Flughafen von Fuerteventura streng kontrolliert, ob ein verbotenes Souvenir im Koffer versteckt ist.
Generell gilt: Kauft man beispielsweise Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- bzw. Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar. Eine illegale Einfuhr kann mit Strafen bis zu 80.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre geahndet werden.
Autorin: Elisabeth Kapral
Als Juristin hat Elisabeth gelernt, exakt zu formulieren. Das kommt ihr jetzt zugute, wenn sie für travel4news schreibt. Worüber sie schreibt, weiß sie dabei ganz genau, denn sie hat bereits 108 der 193 in der UNO vertretenen Länder besucht – und viele von ihnen auch mehrfach.