Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein, doch nicht alles lässt sich im Vorfeld planen. Was passiert eigentlich, wenn man im Urlaub krank wird? Kann man sich schon im Vorfeld vor hohen Behandlungskosten schützen und wie kommt man im Ernstfall wieder nach Hause? Die gute Nachricht: Man kann natürlich vorsorgen!
Krankheit als Stornogrund
Bis ins letzte Jahrzehnt wurde der Großteil der Urlaubsreisen im Reisebüro gebucht. Die Reisebüroangestellten legten den Kunden immer schon eine Stornoversicherung ans Herz für den Fall, dass diese die Reise nicht antreten konnten. Heute buchen immer mehr Menschen ihre Reisen im Internet. Genauso einfach wie das passende Hotel oder der günstigste Flug lässt sich auch die Reiseversicherung heutzutage online finden.
Krank geworden im Urlaub?
Eine Stornoversicherung schützt nur bei Krankheit vor der Abreise. Doch wie sieht es aus, wenn Reisende im Urlaub erkranken? Eine umfassende Reiseversicherung schützt auch in solchen Fällen, indem sie eine Vielzahl von Kosten übernimmt, die gerade im Ausland oft unerwartet hoch ausfallen können:
- Aufenthaltskosten im Krankenhaus (stationär oder ambulant)
- Arztkosten und Behandlungskosten bei akuten Fällen
- Kosten für Suche und Bergung
- Nottransporte
- Helikopterbergungen
- Reisegepäckersatz bei Verlust sowie
- Dolmetschkosten und Rechtschutz.
Stornoversicherung als Extra
Die Reiseversicherung muss nicht automatisch auch eine Stornoversicherung inkludieren. Daher sollte man vor dem Abschluss für sich selbst entscheiden, ob man eine Versicherung für den Krankheitsfall vor der Abreise wünscht oder nicht.
Ob eine Stornoversicherung überhaupt Sinn macht beziehungsweise ob man die Möglichkeit zum Abschluss hat, hängt dabei vom Zeitpunkt der Buchung ab. Eine Stornoversicherung muss immer mindestens 31 Tage vor dem Reisebeginn abgeschlossen werden. Am besten nimmt man einen solchen Versicherungsabschluss aber ohnehin gleich zusammen mit der Buchung vor.
Versicherungsschutz im Urlaub
Eine Reiseversicherung schützt Sie und/oder Ihre Familie bei persönlichen Gebrechen während des Urlaubs. Bei der Versicherung der GRAWE zum Beispiel kann man als Kunde wählen, ob man eine Einzel- oder Familienpolizze möchte. Versichert sind Sie gegen die oben genannten personenbezogenen Schäden. Was passiert, wenn von Veranstalterseite etwas schief läuft, sich die Airline oder der Zug verspätet, haben wir in diesem Artikel bereits zusammengefasst.
Krankes Kind im Urlaub
Eine anstrengende Reise, die Klimaanlage im Flugzeug, das fremde Essen – Reisen kann auch durchaus eine Belastung für den eigenen Körper sein. Nicht selten passiert es, dass die Reise selbst der Verursacher einer Krankheit ist. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder.
Was also tut man, wenn ein Kind vor oder während des Urlaubs krank wird? Natürlich ist auch für solche Fälle vorgesorgt. Wenn ein minderjähriges Kind erkrankt, gelten die vereinbarten Versicherungskonditionen immer auch für den begleitenden Erwachsenen beziehungsweise die gesamte Familie.
Krankheit während der Urlaubszeit
Egal, ob Sie während Ihres Urlaubs zu Hause bleiben oder die Welt bereisen: Wenn Sie krank werden, sollten Sie auf jeden Fall umgehend Ihren Arbeitgeber kontaktieren und sich krank melden. Allerdings unterbricht eine Krankheit die Urlaubszeit erst dann, wenn diese länger als drei Kalendertage andauert. Der Urlaub wird dann in einen Krankenstand umgewandelt.
Dasselbe gilt natürlich für Unfälle. Ausgenommen davon sind allerdings grob fahrlässig herbeigeführte Verletzungen oder Erkrankungen. Hier gibt es weitere Informationen zur Urlaubsunterbrechung aus Krankheitsgründen. Wenn – wie oben beschrieben – Ihr Kind krank wird, haben Sie in Österreich auch während der Urlaubszeit Anspruch auf Pflegefreistellung. Weitere Informationen zum sogenannten Pflegeurlaub finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer: www.arbeiterkammer.at/pflegefreistellung.
Alle Dokumente sicher aufbewahren
Wichtig ist, dass Reisende im Schadensfall sämtliche Dokumente sorgfältig aufbewahren, um sie der Versicherung vorlegen zu können. Dazu zählen:
- Ärztliche Atteste und Bestätigungen
- Polizeiprotokolle und Diebstahlsanzeigen
- Arzt- und Krankenhausrechnungen
- Schadensmeldungen bei der Fluglinie
Und nicht vergessen: Auch der Arbeitgeber wird eine Bestätigung sehen wollen, wenn er den Urlaub in einen Krankenstand umwandelt. In den Urlaub sollten Sie die Polizze oder die Versicherungskarte auf jeden Fall mitnehmen, denn auf dieser finden Sie die Notfallnummer der Versicherung. Wichtig ist, die Versicherung immer so früh wie möglich zu kontaktieren.
Woran erkenne ich eine gute Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung lässt sich heutzutage einfach und unkompliziert online abschließen, die Polizze kommt direkt per E‑Mail. Voraussetzung sollte sein, dass die Versicherung eine 24-Stunden-Assistenz anbietet, die im Notfall direkt kontaktiert werden kann. Die GRAWE Travelstar bietet eine günstige Reiseversicherung. Zur Auswahl stehen eine Jahresversicherung für Vielreisende oder eine Individualversicherung je nach geplantem Urlaub. Außerdem bietet sie einen weltweiten 24-Stunden-Notruf.
Reisewarnung und besondere Bestimmungen
Die Pandemie und ihre Auswirkungen haben uns deutlich vor Augen geführt, dass es blitzschnell zu Änderungen im Reiseverkehr kommen kann. Bei Reisewarnungen gelten prinzipiell ganz eigene Gesetze. Daher ist es absolut notwendig, dass man sich sowohl bei der Buchung als auch vor der Abreise genau informiert, ob für das Zielland gerade eine Reisewarnung besteht oder nicht.
Krankheit im Urlaub – gut versichert
Damit der Urlaub nicht aufgrund einer unvorhersehbaren Erkrankung oder Verletzung zum finanziellen Alptraum wird, ist man mit einer Reiseversicherung gut beraten. Diese sollte man direkt mit der Buchung abschließen – bei Stornoversicherungsbedarf unbedingt mindestens 31 Tage vor Reisebeginn.