Thailand öffnet sich für Langzeiturlauber: Bis 30. September 2021 können ausländische Touristen das neue „Special Tourist Visum” (STV) für Aufenthalte von 30 bis 90 Tagen beantragen. Damit ist ab sofort die Einreise gestattet. Die gesamte Prozedur ist aber mehr als kompliziert. Zudem müssen sich die Urlauber nach der Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Der Antrag für das Visum muss zunächst per E‑Mail an die Thailand Longstay Company unter stvvisa@thailongstay.co.th gestellt werden – mit Angabe des aktuellen Wohnsitzes und des nächstgelegenen thailändischen Konsulats sowie einem Foto des Reisepasses. Sobald die thailändische Einwanderungsbehörde den Antrag genehmigt hat, ist eine Bearbeitungsgebühr von 10.000 THB (umgerechnet rund 270 Euro) an die Thailand Longstay Company zu entrichten.
Eine Genehmigung ist allerdings nur bei langjährigen Besuchern aus Ländern mit niedrigen Covid-19-Infektionsraten zu erwarten, die vom Gesundheitsministerium empfohlen werden. Ist sie dennoch erfolgt, erhält der Langzeiturlauber dann das eigentliche Antragsformular für das Visum sowie alle Informationen zu den staatlichen Quarantäne-Unterkünften, den Unterbringungsmöglichkeiten danach und den Optionen für eine Kranken- und Reiseversicherung mit einer Mindestabdeckung von 100.000 US-Dollar, die mindestens 90 Tage gültig sein muss.
Die Quarantäne-Unterkünfte, unter denen der Antragsteller wählen kann, stehen in Bangkok (allein rund 80), Phuket, Pattaya, Prachinburi und Buriram zur Verfügung. Dazu gehören einfache Hotels, aber auch durchaus luxuriöse Resorts – je nachdem, ob man für die 14 Tage nur 900 US-Dollar oder bis zu 7.000 US-Dollar ausgeben will. Sobald die Flüge, die Quarantäne, die Langzeit-Unterkunft und die Versicherung gebucht sind, müssen die Unterlagen wiederum bei der Thailand Longstay Company eingereicht werden.
Für das Visum muss der Antragssteller dann noch einmal 2.000 THB (umgerechnet rund 54 Euro) bei seinem zuständigen Konsulat bezahlen. Die Thailand Longstay Company reicht alle Dokumente beim thailändischen Außenministerium ein, um das „Certificate of Entry” (CoE) und das Visum zu beantragen. Die Reisenden müssen sich zudem selbst um ein maximal 72 Stunden altes Gesundheitszeugnis kümmern, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 von ihnen ausgeht.
Wenn der Inhaber des „Special Tourist Visum” bei der Ankunft am Flughafen positiv auf Covid-19 getestet wurde, kommt er unverzüglich zur Behandlung in ein Krankenhaus. Bei einem negativen Test muss er sich für 14 Tage in die bezahlte Quarantäne begeben. Erst nach einem weiteren negativen Test nach der Quarantäne kann dann endlich der Aufenthalt in der gebuchten Unterkunft beginnen.
Das „Special Tourist Visum” gilt übrigens generell nur für eine einmalige Einreise, kann aber vor Ort zweimal um weitere 90 Tage verlängert werden. Dafür werden neuerlich jeweils 2.000 THB fällig. Somit ist also ein Aufenthalt von insgesamt neun Monaten möglich. Falls Sie jetzt noch immer nicht die Lust auf Thailand verloren haben, finden sie alle Informationen zum STV-Visum auf www.thailongstay.co.th.