Neue Regeln in Rom: Was für Touristen jetzt verboten ist

Wie viele an­dere Me­tro­po­len lei­det auch Rom un­ter den Tou­ris­ten­mas­sen. Die ita­lie­ni­sche Haupt­stadt re­agiert nun mit ei­ner Flut neuer Re­geln und Vor­schrif­ten. Stra­fen bis zu 400 Euro sind mög­lich.

Ei­nige der neuen Re­geln be­tref­fen Ver­hal­tens­wei­sen, von de­nen man mei­nen müsste, dass sie sich ei­gent­lich un­ter halb­wegs zi­vi­li­sier­ten Men­schen von selbst ver­bie­ten. Dass es hier of­fen­bar trotz­dem nicht ohne of­fi­zi­elle Ver­bote geht, macht ein we­nig trau­rig. Das Ziel der rö­mi­schen Stadt­re­gie­rung ist je­den­falls klar: Das Le­ben in den Stra­ßen von Rom soll sich wie­der ein Stück weit nor­ma­li­sie­ren – für die Be­woh­ner und für die Tou­ris­ten.

Rom (c) pix­a­bay

So sind nun bei­spiels­weise Stra­fen für jene Tou­ris­ten vor­ge­se­hen, die in Spring­brun­nen stei­gen, um sich ab­zu­küh­len. Män­nern ist es auch un­ter­sagt, mit nack­tem Ober­kör­per durch die Stadt zu ge­hen. Das öf­fent­li­che Ver­zeh­ren von Snacks in der Nähe von Se­hens­wür­dig­kei­ten ist eben­falls ver­bo­ten. Selbst ein Eis auf der „Spa­ni­schen Treppe” zu ge­nie­ßen, könnte eine Strafe nach sich zie­hen.

Das Was­ser aus den öf­fent­li­chen Trink­brun­nen der Stadt steht den Tou­ris­ten na­tür­lich wei­ter­hin kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Sie dür­fen da­bei aber nicht mehr mit dem Mund den Me­tall­aus­guss be­rüh­ren. Er­laubt ist nur noch, die Hände un­ter den Aus­guss zu le­gen oder mit dem Fin­ger ei­nen Was­ser­bo­gen di­rekt in den Mund zu lei­ten – so wie es die Rö­mer tun.

Spa­ni­sche Treppe /​ Rom (c) pix­a­bay

Der Ti­cket­ver­kauf au­ßer­halb der Tou­ris­ten­at­trak­tio­nen wurde ebenso ver­bo­ten wie die Ver­klei­dung als rö­mi­scher Le­gio­när oder Gla­dia­tor, um von den Tou­ris­ten Geld für Fo­tos zu ver­lan­gen oder Le­bens­mit­tel und Ge­tränke zu ver­kau­fen. Eine wei­tere Re­gel ver­bie­tet das Sin­gen oder Spie­len von In­stru­men­ten in öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln.

Auch das Trin­ken von Al­ko­hol aus Glas­fla­schen ist nun ab 22 Uhr auf al­len Stra­ßen und Grün­flä­chen so­wie in den öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln ver­bo­ten. Nach 23 Uhr gilt dies für das Trin­ken von Al­ko­hol aus al­len Be­hält­nis­sen – selbst aus Wein­glä­sern. Bars und Clubs dür­fen zwi­schen 2 Uhr nachts und 7 Uhr mor­gens kei­nen Al­ko­hol mehr aus­schen­ken.

Rom (c) pix­a­bay

Or­ga­ni­sierte Bar-Tou­ren sind eben­falls un­ter­sagt. Ver­bo­ten ist es auch, Kin­der­wa­gen oder Kof­fer mit Rä­dern auf his­to­ri­schen Stu­fen hin­auf- oder hin­un­ter zu zie­hen. Selbst die be­liebte tou­ris­ti­sche Tra­di­tion, „Lie­bes­schlös­ser“ an Ge­län­dern an­zu­brin­gen, ist nun in ganz Rom nicht mehr er­laubt.

Wie so oft in Ita­lien ist al­ler­dings der­zeit noch un­klar, wie diese neuen Re­geln in der Pra­xis durch­ge­setzt wer­den sol­len. Theo­re­tisch sind Geld­bu­ßen bis zu 400 Euro oder Platz­ver­weise für bis zu 48 Stun­den mög­lich. Die Po­li­zei hat bis­her le­dig­lich an­ge­kün­digt, dass die ver­stärkt an his­to­ri­schen Stät­ten prä­sent sein wolle. Tou­ris­ten, die sich schlecht be­neh­men, will sie zu­nächst nur er­mah­nen oder nach Mög­lich­keit mit ei­nem Platz­ver­weis be­stra­fen. Aber wer weiß…

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