Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für den Zoll. Die Reisesuchmaschine checkfelix.com hat die zehn kuriosesten Zollbestimmungen aus der ganzen Welt zusammengestellt und verrät, in welche Fettnäpfchen die Reisenden lieber nicht treten sollten.
Singapur: Bitte kein Kaugummi!
Wer sich auf dem Weg nach Singapur befindet und leidenschaftlich gerne Kaugummi kaut, sollte seine Packung lieber im Flugzeug liegen lassen oder rechtzeitig vor der Zollkontrolle entsorgen. In Singapur sind Kaugummis nämlich nur in der Apotheke mit einem ärztlichen Rezept erhältlich. Der Zoll ist bei der Einfuhr gnadenlos und droht mit Bußgeldern von bis zu 66.000 Euro. Der Grund: Singapur ist dafür bekannt, großen Wert auf saubere Straßen zu legen. Damit es zu keinen Verschmutzungen durch achtlos entsorgte Kaugummis kommt, hat die Regierung diese Zollbestimmung eingeführt.
Deutschland: Bitte keine Kartoffel!
Deutschland ist weltweit bekannt für seine innige Beziehung zu Kartoffeln. Wer bei einer Reise nach Deutschland exotische Sorten aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte daher aufpassen: In Deutschland ist die Einfuhr von Kartoffeln aus Ländern außerhalb der EU verboten – auch in geringen Mengen. Der Grund: Das Risiko der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule ist zu hoch.
Brasilien: Bitte kein Honig!
Wer auf seinen Honig nicht verzichten kann, sollte besser nicht nach Brasilien reisen. Denn dort ist die Einfuhr von Honig und allen Nebenprodukten strengstens verboten. Kerzen aus Bienenwachs oder Honiggläser sind demnach ebenfalls keine geeigneten Mitbringsel. Der Grund: Die heimische Fauna soll vor tierischen Krankheiten geschützt werden.
USA: Bitte keine Überraschungs-Eier!
Überraschungs-Eier sind Nascherei und Spaß zugleich. Das gilt aber nicht in den USA, denn dort ist die beliebte Süßigkeit strengstens verboten. Die Einfuhr kann somit alles andere als Freude bereiten: Pro Ei sind Strafen bis zu 2.500 US-Dollar möglich. Der Grund: Kleinkinder und unwissende Erwachsene könnten Überraschungs-Eier im Ganzen essen und dabei das Spielzeug verschlucken, meinen die Amerikaner. Aufgrund der akuten Erstickungsgefahr sind die Schoko-Eier daher in den USA verboten.
Island: Bitte nur saubere Angelruten!
Sie planen einen Aktivurlaub in Island und denken daran, ihre Angelausrüstungen oder Reitbekleidung mitzunehmen? Besser nicht. Wenn diese außerhalb Islands in Gebrauch waren, dürfen sie nämlich nur eingeführt werden, wenn sie desinfiziert worden sind – samt Handschuhen, Schuhen und Stiefeln. Dazu ist dem Zoll die Desinfektionsbescheinigung eines autorisierten Veterinärbeamten vorzuweisen. Hat man die nicht, wird die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers desinfiziert. Der Grund: Die Insel will sich dadurch vor Infektionskrankheiten schützen. Islandpferde sind zum Beispiel nicht geimpft und daher anfällig für Erreger aus dem Ausland.
Nigeria: Bitte kein Saft!
Reisende, die nach Nigeria fliegen, aber nicht auf ihren Lieblings-Saft verzichten möchten, sollten bei der Einreise keinesfalls mehr als 150 ml im Gepäck haben. Säfte in größeren Mengen stehen nämlich auf der „Import Prohibition List”. Der Grund: Durch das Verbot soll die Einfuhr von minderwertigen bzw. gefälschten Produkten unterbunden werden. Gesundheits- und Energy Drinks dürfen hingegen sehr wohl auch in größeren Mengen mitgebracht werden.
Indien: Bitte keine alten Landkarten!
Wen es nach Indien verschlägt, der sollte dabei aber ganz genau auf das Erscheinungsjahr der mitgebrachten Landkarte achten. Denn beim Zoll wird unter Umständen die korrekte Einzeichnung der indischen Landesgrenzen kontrolliert. Veraltete Abbildungen können zu Strafen von bis zu 1 Milliarde Rupien führen – umgerechnet immerhin rund 13,2 Millionen Euro. Der Grund: Die Grenzen des Staates sollen nur im Einklang mit der offiziellen indischen Darstellung abgebildet werden.
Madagaskar: Bitte keine Parfums!
Für die meisten Reisenden ist es selbstverständlich, neben der Zahnbürste und dem Shampoo auch den Lieblingsduft im Reisegepäck mitzunehmen. Wer nach Madagaskar fliegt, sollte jedoch seine Parfums lieber zu Hause lassen. Der dortige Zoll veranschlagt dafür nämlich eine saftige Zollgebühr. Der Grund: In den meisten Parfums befinden sich günstig hergestellte Vanille-Extrakte, welche angeblich die für Madagaskar so wichtige Vanilleindustrie bedrohen.
Dubai: Bitte keine E‑Zigaretten!
Wer regelmäßig mit seiner E‑Zigarette dampft, sollte vor seinem Dubai-Urlaub lieber ganz mit dem Rauchen aufhören. Dort ist der Import von elektronischen Zigaretten nämlich strengstens verboten und kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Der Grund: E‑Zigaretten sind in Dubai komplett verboten, dürfen nicht importiert werden und werden bei der Einfuhr beschlagnahmt.
Neuseeland: Bitte keine Feuerzeuge!
Im fernen Neuseeland dürfen bereits seit 1998 keine Feuerzeuge mehr importiert werden. Der Grund: Hier gelten strenge Produktsicherheitsnormen, die im Vergleich mit Standards aus anderen Ländern besondere Kindersicherungen umfassen. Damit alle Feuerzeuge, die sich in Neuseeland im Umlauf befinden, diese Sicherheitsvorkehrungen auch tatsächlich besitzen, gibt es ein generelles Einfuhrverbot.
Kuriose Funde in Österreich
„Natürlich kommt es auch in Österreich hin und wieder vor, dass Reisende versuchen, bestimmte Produkte illegal oder durch Unwissenheit zu importieren”, berichtet Herbert Ackerler vom Zollamt des Flughafen Wien.
Der kurioseste Fund in den letzten zwölf Monaten waren 1.542 Stück Potenzpillen. Sie wurden von einem Reisenden mitgeführt, der sich vom Flughafen-Service mit einem Rollstuhl durch den „grünen“ Kanal transportieren ließ. Auch die 16.000 Euro Bargeld, die in die Unterhose eines Reisenden eingenäht waren, haben die Zöllner doch überrascht.
„In Wien haben wir es am häufigsten mit der Missachtung der Zollbestimmungen bei der Anmeldung von Geldbeträgen und der Einhaltung der Reisefreimengen bei Zigaretten zu tun”, so Ackerler: „Die meisten Reisenden wissen nämlich nicht, dass mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Ein- und Ausreise angemeldet werden müssen“. Dass man auch nur maximal 200 Stück Zigaretten bei der Einreise aus einem Nicht EU-Staat bei sich haben darf, dürften zwar die meisten sehr wohl wissen, aber die Versuchung ist offenbar groß…