Österreich: Das muss man bei der Einreise beachten

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Ös­ter­reich lockt je­des Jahr zahl­rei­che Be­su­cher aus dem Aus­land. Die spek­ta­ku­läre Na­tur und un­ver­gleich­li­che Kul­tur ge­paart mit ei­ner ein­zig­ar­ti­gen Kü­che und dem be­rühm­ten Charme ma­chen die At­trak­ti­vi­tät der Al­pen­re­pu­blik aus. Die Rei­se­frei­heit – eine wich­tige Er­run­gen­schaft der EU – macht die Ein­reise grund­sätz­lich ein­fach, aber es gibt den­noch ei­nige Punkte für den Be­such zu be­ach­ten.

Einreise für EU- und Schengen-Bürger

Der un­kom­pli­zier­teste Fall ist, wenn ein EU-oder Schen­gen-Bür­ger ein­rei­sen möchte: Wer in­ner­halb des Schen­gen-Rau­mes un­ter­wegs ist, muss man den Per­so­nal­aus­weis oder den Rei­se­pass nicht vor­zei­gen. Den­noch sollte im­mer ein be­hörd­li­cher Iden­ti­täts­nach­weis mit­ge­führt wer­den. Füh­rer­scheine, Bank- oder Kre­dit­kar­ten sind nicht ge­eig­net – auch wenn sie im Hei­mat­land des Rei­sen­den als Iden­ti­täts­nach­weis aus­rei­chen soll­ten.

Für Rei­sende aus der Schweiz, Liech­ten­stein, Is­land und Nor­we­gen sind die Gren­zen ähn­lich of­fen wie für Be­su­cher aus Deutsch­land, Ita­lien oder den Nie­der­lan­den. Hal­ten sich EU-/Schen­gen-Bür­ger je­doch län­ger als drei Mo­nate in Ös­ter­reich auf, müs­sen sie un­ter Um­stän­den nach­wei­sen, dass sie eine Ar­beits­stelle (in Aus­sicht) ha­ben bzw. über aus­rei­chende Mit­tel zur Si­che­rung ih­res Le­bens­un­ter­hal­tes und eine Kran­ken­ver­si­che­rung ver­fü­gen.

Einreise für andere Nationalitäten

Be­su­cher aus an­de­ren Län­dern müs­sen in der Re­gel ein Vi­sum be­an­tra­gen. Dazu wird ein Rei­se­pass be­nö­tigt, der in­ner­halb der letz­ten 10 Jahre aus­ge­stellt wurde und min­des­tens drei Mo­nate über den ge­plan­ten Aus­rei­se­ter­min aus dem Schen­gen-Raum gül­tig ist.

Das Vi­sum muss nicht zwin­gend von der ös­ter­rei­chi­schen Ver­tre­tung aus­ge­stellt wor­den sein. Ein Schen­gen-Vi­sum be­rech­tigt zur Ein­reise in alle Schen­gen-Län­der. So kann der Be­su­cher mit ei­nem von der deut­schen Bot­schaft aus­ge­stell­ten Schen­gen-Vi­sum nach Ös­ter­reich oder Ita­lien rei­sen. Die Ein­schrän­kun­gen des Vi­sums (zum Bei­spiel Un­ter­sa­gung ei­ner Er­werbs­tä­tig­keit) gel­ten da­bei für alle Län­der.

Erfordernis einer Incoming-Krankenversicherung

Wenn man ein Vi­sum für die Ein­reise in die EU oder den Schen­gen-Raum braucht, dann be­nö­tigt man auch eine so­ge­nannte In­co­ming- oder EU­/­Schen­gen-Rei­se­ver­si­che­rung. Da­bei ist es ir­rele­vant, ob der Zweck der Reise pri­vat oder ge­schäft­lich ist. Der Be­su­cher soll da­vor ge­schützt wer­den, dass im Fall ei­ner Krank­heit oder ei­nes Un­falls hohe Kos­ten auf ihn zu­kom­men. Diese Ver­si­che­rung muss die me­di­zi­ni­schen Un­kos­ten und auch den Kran­ken­rück­trans­port ab­de­cken.

Um auf der si­che­ren Seite zu sein, sollte man auf eine der gro­ßen Ver­si­che­run­gen zu­grei­fen. Am bes­ten ist man beim in­ter­na­tio­na­len Markt­füh­rer Al­li­anz Glo­bal As­sis­tance Rei­se­ver­si­che­run­gen auf­ge­ho­ben, denn der Kon­zern ist welt­weit tä­tig. So hat man die Si­cher­heit, dass man über­all in Eu­ropa An­sprech­part­ner hat, die im Ernst­fall wei­ter­hel­fen.

Eine sol­che Ver­si­che­rung soll­ten üb­ri­gens auch alle Ös­ter­rei­cher für ei­nen Be­such in der Hei­mat ab­schlie­ßen, die dau­er­haft im au­ßer­eu­ro­päi­schen Aus­land le­ben und da­her nicht EU-kon­form kran­ken­ver­si­chert sind. Klei­nere oder grö­ßere Pan­nen kön­nen schnell ge­sche­hen und da ist es na­tür­lich be­ru­hi­gend, wenn man weiß, dass man ab­ge­si­chert ist.

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